Kurorte und Kuren in der Slowakei

Kuren in der Slowakei

 

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Die Slowakei

Slowakei Land in Europa

 

 

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Slowakei - Das Land mitten in Europa

Zollbestimmungen Slowakei

Die Slowakei

Einreise

Grenzübergang

Zoll

Reisebedarf

Gebrauchsgüter für den persönlichen Gebrauch sind zollfrei. Dieser Reisebedarf muß aber auch wieder ausgeführt werden.

Lebens- und Genußmittel

Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen Gebrauch “unbegrenzt” mitgeführt werden. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Verwendung gelten dabei folgende Mengen:

200 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak

10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.

Achtung !

Für mitgeführte Waren aus Nicht-EU Ländern und für Waren aus Dutyfreeshops gelten niedrigere Mengen.

Ausfuhr

Für die Ausfuhr von mehr als 50 Jahre alten Kunstgegenständen und Antiquitäten ist eine staatliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Aktuell

Die o.g. Informationen sind nur Anhaltspunkte. Die Bestimmungen können sich kurzfristig ändern.

Es lohnt auf jeden Fall, sich bei Unklarheiten über aktuelle Bestimmungen vor der Reise Informationen beim örtlichen Finanzamt oder beim Zoll einzuholen.