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Der Begriff “Kur”
Eine Kur dient der
Stärkung einer (schwachen) Gesundheit und unterstützt die Genesung bei Krankheiten und Leiden vielerlei Art in dafür vorgesehenen
Kurorten und Heilbädern.
Rechtliche Grundlagen
In den bundesdeutschen Gesetzen
werden Kuren als „Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation“ bezeichnet (z. B. im Bundesurlaubsgesetz). Die
gesetzlichen Grundlagen für Kuren sind im Sozialgesetzbuch V für „medizinische Vorsorgeleistungen“ in den Paragraphen § 23 und §
24 und für „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ in den Paragraphen § 40 und § 41 geregelt. Im Kurortegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen wird definiert: „Eine Kur dient durch wiederholte Anwendung vorwiegend
natürlicher Heilmittel nach einem ärztlichen Plan der Gesunderhaltung oder Genesung des Menschen; in der Regel ist sie mit einem
Ortswechsel verbunden.“ Meistens haben diese Orte, die sich meist in landschaftlich reizvoller Lage befinden, eigene Quellen mit Heilwasser und sind mit vielfältigen Möglichkeiten ausgestattet, einen Patienten wieder gesunden zu lassen.
Kurarten
Eine sog. Badekur gibt es in Deutschland nur noch auf eigene Bezahlung. Sie hat eher einen Urlaubscharakter und wird von den Krankenkassen nur u. U. bezuschusst. Daneben gibt es Mutter-Kind-Kuren und Maßnahmen
der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Letztere dienen häufig der Wiederherstellung der Arbeitskraft. Deshalb ist der
Hauptkostenträger die gesetzliche Rentenversicherung. Für Menschen, die nicht (mehr) im Arbeitsleben stehen, zahlen in der Regel die
Krankenkassen, aber auch andere Rehabilitationsträger (z. B. die Arbeitsverwaltung).
Geschichte
Schon
im Mittelalter gab es Kurorte. Heilende Quellen und dergleichen sollten die Menschen damals von ihren Leiden befreien. Auch war das
Tote Meer schon zu Jesu Zeiten ein beliebter Ort für Wohlhabende, die sich der wohltuenden Kraft des salzigen Wassers nicht entziehen
konnten.
Quelle: Wikipedia, die freie Enzeklopädie Link zum Originalartikel
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