Kurorte und Kuren in der Slowakei

Kuren in der Slowakei

 

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Die Slowakei

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Kuraufenthalt in der Slowakei

 

Informationen zum Kuraufenthalt innerhalb der EU

Es spielt keine Rolle, ob sie sich für eine Kur im In- oder EU Ausland entscheiden: Sie lieben die gute Bergluft Österreichs, möchten Ihren Kuraufenthalt mit dem Besuch von Prag verbinden, oder in Deutschland neue Kräfte und Lebensenergie sammeln. Eine Kur vor Antritt muss immer erst von der Krankenkasse genehmigt werden. Aber vorher führt der Weg zu einem Arzt, der Ihnen die Kur verordnen muss. Gemeinsam mit dem Arzt wird ein Antrag auf Bewilligung, mit der entsprechenden Begründung zur Einreichung für die Krankenkasse ausgefüllt. Der Patient kann hier seinen Wunsch Ort in Ungarn, Polen, der Schweiz oder Spanien angeben. Er hat das Recht, seinen Kurort innerhalb der Europäischen Union frei zu wählen.

Voraussetzungen für die Bewilligung einer Kur
 
Aus medizinischer Sicht müssen der Kurort und die Behandlungen natürlich sinnvoll gewählt sein. Bei der Auswahl sollte Ihnen der behandelnde Arzt behilflich sein. Natürlich muss auch sicher gestellt sein, dass die Qualität der Behandlungen mit deutschen Kurbehandlungen vergleichbar ist.

Außerdem ist darauf zu achten, dass an dem von Ihnen gewählten Kurort deutsch gesprochen wird.

Holen Sie sich vorher die nötigen Informationen.

Ein guter Arzt sollte Ihnen bei der Ortswahl behilflich sein können. Außerdem kann sich der Patient bei seiner Krankenkasse, auf www.wellness-planet.com und beim europäischen Heilbäderverband informieren.

Vorher bitte die tatsächlichen Kosten ermitteln.

Wenn die eigene Krankenkasse schon einen festen Vertrag mit Partnern im Ausland hat, entstehen in der Regel keine Probleme. In diesem Fall rechnet der jeweilige Kur-Partner direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, so als wenn die Kur in Deutschland stattfinden würde. Somit muss sich der Versicherte nicht weiter um die finanziellen Angelegenheiten kümmern und hier auch nicht in Vorleistung gehen.

Wenden Sie sich doch einfach an ihre Kasse.

Einige Kassen haben schon Verträge mit Kurorten in der EU abgeschlossen. Andere Kassen denken darüber nach. Vielleicht haben Sie Glück und ihre Kasse ist dabei. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Widerspruchsfrist bei Ablehnung

Sollte ihre Krankenkasse noch keine Kuranstalten innerhalb der EU als Partner haben und auch nicht sehr kooperativ mit Ihnen verhandeln, ist Kuren im EU Ausland trotzdem möglich. Sie haben vier Wochen nach einer Ablehnung zur Kur in Österreich, der Schweiz oder auch Tschechien Zeit, Einspruch einzulegen. Oftmals bringt es eine positive Entscheidung, mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht zu drohen und/ oder einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse anzukündigen.

Die Mehrkosten trägt immer der Patient.

So wie bei einer Zahnbehandlung im EU Ausland, muss der Patient bei einer Kasse ohne Auslandspartner die Kur erst einmal aus der eigenen Tasche zahlen. Natürlich werden die Kosten von der Kasse erstattet. Allerdings erst im Nachhinein. Aber nur in der Höhe, die eine gleichwertige Behandlung in Deutschland gekostet hätte! Die Mehrkosten trägt der Patient immer selbst.

Die Geltendmachung von Bearbeitungsgebühr ist möglich.

Aus diesem Grunde fragen Sie bei Ihrer Kasse vorher nach, ob und in welcher Höhe eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird. Diese Bearbeitungsgebühr für Mehraufwand liegt je nach Kasse zwischen sechs und zehn Prozent des gesamten Preises, höchstens aber bei 50 Euro. In günstigen Ländern, wie Tschechien, Ungarn, Polen und der Slowakei hat der Patient trotz Bearbeitungsgebühr durchaus noch einen finanziellen Vorteil. In Italien, Frankreich, den Niederlanden, oder auch Österreich kann die Kur aber auch teurer sein als in der Heimat.

Quelle: Wellnes-Planet.com
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