Der medizinische Begriff Indikation (Syn. Heilanzeige) leitet sich vom
lateinischen Wort "indicare" (anzeigen) ab. Er steht grundsätzlich dafür, ob bei einem bestimmten Krankheitsbild der
Einsatz einer bestimmten medizinischen Maßnahme angebracht ist. (Bei Krankheitsbild "X" ist das Heilverfahren "Y" indiziert, also angebracht.)